Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Automatisierungs- und Integrationsdienstleistungen
Pi Consulting – Stand: 02.06.2025
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer (nachfolgend "Dienstleister") und dem jeweiligen Auftraggeber über die Planung, Entwicklung, Einrichtung und Betreuung individueller technischer Automatisierungs- oder Integrationslösungen.
2. Leistungen des Dienstleisters
1. Der Dienstleister erbringt technische Dienstleistungen im Bereich Automatisierung und
Datenintegration, insbesondere durch die Einrichtung individueller Workflows, Skripte, Tools oder
Schnittstellenlösungen.
2. Die Leistung erfolgt in zwei Phasen:
a) Einrichtungsphase: einmalige Konzeption, Entwicklung und Implementierung der Lösung.
Diese Phase umfasst standardmäßig den ersten Monat der Zusammenarbeit, sofern nicht
anders vereinbart (siehe Rechnung).
b) Betreuungsphase (Retainer): laufende Pflege, Anpassung, Fehlerbehebung und Support,
beginnend im darauffolgenden Monat. Die Betreuungsphase ist gleichzeitig Voraussetzung für
die weitere Nutzung des Systems; ohne aktiven Retainer ist die Nutzung des Systems nicht
gestattet.
3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der
Projektbeschreibung.
3. Vergütung & Zahlungsbedingungen
1. Die Vergütung erfolgt in Form einer einmaligen Einrichtungsgebühr und eines monatlichen
Retainers (Betreuungspauschale), sofern nicht anders vereinbart.
2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
3. Rechnungen sind sofort, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
4. Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, Leistungen vorübergehend auszusetzen und die Nutzung des Systems zu deaktivieren. Ohne Zahlung des Retainers ist die Nutzung des
Systems nicht gestattet
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Dienstleister alle zur Durchführung des Projekts
erforderlichen Informationen, Zugänge und Systemrechte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
2. Die ordnungsgemäße Funktion externer Dienste und Tools (z. B. Pipedrive, Google Workspace,
Open AI etc.) liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
3. Für Einschränkungen durch API-Änderungen, Systemausfälle oder Nutzungsrichtlinien Dritter
haftet der Dienstleister nicht.
5. Betreuungsphase (Retainer)
1. Der Retainer umfasst die laufende Betreuung der entwickelten Lösung, insbesondere:
– Fehlerbehebung
– kleinere Anpassungen / Erweiterungen
– Support per E-Mail oder vereinbarten Kanälen
2. Die Betreuungsphase beginnt im Anschluss an die Einrichtungsphase, in der Regel ab dem
zweiten Monat der Zusammenarbeit.
3. Der Retainer ist jeweils monatlich im Voraus fällig, sofern keine abweichende Regelung getroffen
wurde.
4. Die Betreuungsphase (Retainer) ist gleichzeitig Voraussetzung für die weitere Nutzung des
Systems. Eine Nutzung des Systems ohne aktiven Retainer ist nicht erlaubt.
6. Haftung und Gewährleistung
1. Der Dienstleister haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
2. Eine Haftung für Systemausfälle, Datenverluste oder Schäden infolge der Nutzung oder Änderung
von Drittanbieter-Diensten ist ausgeschlossen.
3. Bei planmäßigem Funktionsausfall durch Änderungen Dritter (z. B. API-Anpassungen) bemüht sich
der Dienstleister um schnellstmögliche Anpassung – ein Anspruch auf ununterbrochene
Funktionsfähigkeit besteht jedoch nicht.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Die Einrichtungsphase gilt – sofern nicht anders vereinbart – als der erste Monat der
Zusammenarbeit.
2. Die Betreuungsphase (Retainer) beginnt standardmäßig im zweiten Monat und läuft auf
unbestimmte Zeit. Die Laufzeit des Retainers sowie das Anfangs- und Enddatum desselben
ergeben sich aus dem Vertrag bzw. der Rechnung. Der Retainer verlängert sich automatisch um die im Vertrag bzw. in der Rechnung ursprünglich festgelegte Laufzeit, sofern er nicht spätestens einen Monat vor dem im Vertrag oder der Rechnung angegebenen Enddatum schriftlich
gekündigt wird. Mit Beendigung oder Aussetzung des Retainers endet auch das Recht zur
Nutzung des Systems.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit
erhaltenen Informationen.
2. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die datenschutzkonforme Nutzung der entwickelten
Systeme sowie für die rechtliche Zulässigkeit der verarbeiteten Daten.
3. Der Dienstleister verarbeitet keine personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO für eigene
Zwecke.
9. Schlussbestimmungen
1. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters, sofern gesetzlich zulässig.
2. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen unberührt.